Bereits 1933 richteten die Nationalsozialisten neben den bisher bestehenden Amts- und Landgerichten im ganzen Reich Sondergerichte ein. Die 1933 und 1934 verabschiedeten Gesetze gaben diesen Sondergerichten die Handhabe, gegen politische Gegner vorzugehen. Jede Kritik am Nationalsozialismus konnte nun mit Gefängnis oder mit der „Schutzhaft“ im Konzentrationslager bestraft werden. Die Gerichtsverfahren wurden beschleunigt, die Rechte der Verteidigung eingeschränkt und die Urteile sofort rechtskräftig. Rechtsmittel dagegen gab es nicht. Mit Beginn des Krieges 1939 wurden durch die „Volksschädlingsverordnung“ die Strafen weiterverschärft. Jedes kleine Vergehen konnte jetzt in Zusammenhang mit dem Kriegszustand gebracht und je nach Sicht der Richter sogar mit dem Tod bestraft werden.

Überlebende Häftlinge und die Familien der Verurteilten waren auch nach dem Krieg schwerbelastet, denn die Unrechtsurteile wurden nach 1945 nicht aufgehoben. Dies geschah erst 1998.

Referent
Tobias Haaf, Ministerialdirigent im Bayerischen Wissenschaftsministerium

Veranstalter und weitere Informationen
https://stolpersteine-wuerzburg.de

Ort
Jüdisches Gemeindezentrum Shalom Europa, Würzburg, Valentin-Becker-Str. 11

Der Eintritt ist frei.